Kopiersysteme

GEMA

Kurzinfo

Jeder Tonträger und jeder Datenträger, auf dem sichMusik oder irgendeine andere Form von Audiodaten befindet, muss der GEMAgemeldet werden.

Bitte geben Sie als Presswerk unsere Adresse an, damit wir von der GEMA die Freigabe erhalten.

Die GEMA erhebt auf alle GEMA-pflichtigen Werke GEMA-Lizenzen, die an die GEMA zu entrichtensind. GEMA-pflichtig sind alle Werke, deren Autoren (Komponist, Textdichter) Mitglieder der GEMAsind.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um Eigen- oderFremdkompositionen handelt. Der GEMA muss der Inhalt jeder Produktion, die das Presswerk verlässt, gemeldet werden, also auchsolcher Produktionen, die kein GEMA-pflichtiges Repertoire enthalten! Dies sollte mit dem durch die GEMA zur Verfügung gestellten Lizenzantrag geschehen.

Sind die Autoren des Programms Ihrer Produktion keineGEMA - Mitglieder, so müssen keine Lizenzenan die GEMA abgeführt werden. Trotzdem muss die Produktion der GEMA gemeldet werden.

Auf der Webseite der GEMA finden Sie alle Formulare, Tarife, Fragen und Informationen

Musik auf einer CD
Bsp: Handelsübliche Tonträger, Sonderproduktionen (Zeitschriftenbeilagen oder Beilagen zu sonstigen Produkten oder zu Dienstleistungen)

Musik auf einer DVD:
Bsp.: Musikvideos (Konzertvideos, Videoclips oder Karaoke), Filmvideos

Musik auf sonstigen Datenträgern wie USB-Sticks, Festplatten oder Multimediageräten:
Bsp: Software, Firmenpräsentationen, Spiele, Lexika

hier geht es zur GEMA: https://www.gema.de/musiknutzer/musik-lizenzieren/
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