GEMA
Kurzinfo
Jeder Tonträger und jeder Datenträger, auf dem sichMusik oder irgendeine andere Form von Audiodaten befindet, muss der GEMAgemeldet werden.Bitte geben Sie als Presswerk unsere Adresse an, damit wir von der GEMA die Freigabe erhalten.
Die GEMA erhebt auf alle GEMA-pflichtigen Werke GEMA-Lizenzen, die an die GEMA zu entrichtensind. GEMA-pflichtig sind alle Werke, deren Autoren (Komponist, Textdichter) Mitglieder der GEMAsind.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um Eigen- oderFremdkompositionen handelt. Der GEMA muss der Inhalt jeder Produktion, die das Presswerk verlässt, gemeldet werden, also auchsolcher Produktionen, die kein GEMA-pflichtiges Repertoire enthalten! Dies sollte mit dem durch die GEMA zur Verfügung gestellten Lizenzantrag geschehen.
Sind die Autoren des Programms Ihrer Produktion keineGEMA - Mitglieder, so müssen keine Lizenzenan die GEMA abgeführt werden. Trotzdem muss die Produktion der GEMA gemeldet werden.
Auf der Webseite der GEMA finden Sie alle Formulare, Tarife, Fragen und Informationen
Musik auf einer CDBsp: Handelsübliche Tonträger, Sonderproduktionen (Zeitschriftenbeilagen oder Beilagen zu sonstigen Produkten oder zu Dienstleistungen)
Musik auf einer DVD:
Bsp.: Musikvideos (Konzertvideos, Videoclips oder Karaoke), Filmvideos
Musik auf sonstigen Datenträgern wie USB-Sticks, Festplatten oder Multimediageräten:
Bsp: Software, Firmenpräsentationen, Spiele, Lexika
hier geht es zur GEMA: https://www.gema.de/musiknutzer/musik-lizenzieren/